1. Geltung

1.1 Network Punkt Hamburg UG (im folgenden NETWORK), erbringt alle Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

1.2 Von diesen Bedingungen abweichende oder darüber hinaus gehende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen von Auftraggebern, werden nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich durch NETWORK im Voraus bestätigt wurde.

2. Vertragsangebot, Vertragsabschluss, Vertragslaufzeit

2.1 Alle Angebote verstehen sich als freibleibend.

2.2 Der Vertag kommt mit schriftlicher Auftragserteilung durch den Kunden zustande oder mit erster Erfüllungshandlung durch NETWORK bei Auftragserteilung in nicht schriftlicher Form, ohne dass es einer Mitteilung an den Kunden von Seiten NETWORK bedarf.

2.3 Der Vertrag endet mit der Erbringung und Begleichung der vereinbarten Designleistung.

3. Vertragsgrundlagen, Basisdaten

3.1 Sofern NETWORK ein individuelles Angebot abgegeben hat, sind die Angaben des Kunden dessen Grundlage.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet zu prüfen, ob der Vertragsgegenstand seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Sofern der Kunde verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, sind diese schriftlich darzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung von NETWORK wirksam.

4. Urheberschutz und Nutzungsrechte

4.1 Der erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, welcher auf die Einräumung von Nutzungsrechten – nicht von Eigentumsrechten – an den Werkleistungen gerichtet ist. Das Urheberrecht bleibt bei NETWORK.

4.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen sind als persönliche geistige Schöpfungen des Gestalters durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach§ 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht.

4.3 NETWORK überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Die Werke von NETWORK dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart/Zweck/den vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/Verwerter mit der vollständigen Zahlung des Honorars.

4.4 Nutzungen, die über das vereinbarte Produktionsziel hinausgehen – wie Mehrfachnutzungen (z.B. f. andere Projekte) oder Nutzung durch Dritte be-dürfen der Einwilligung von NETWORK und sind honorarpflichtig.

4.5 Das Design oder Elemente/Gestaltungsmerkmale hieraus dürfen auf andere Gegenstände als das vertraglich Vereinbarte nur mit Einverständnis von NETWORK übertragen werden. Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt NETWORK eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

4.6 Eine Weitergabe eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf unserer Zustimmung und ist honorarpflichtig.

4.7 Über den Umfang der Nutzung steht NETWORK ein Auskunftsanspruch zu.

4.8 NETWORK hat das Recht auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt NETWORK zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.

5. Preise und Zahlung

5.1 Die Gesamtvergütung für die Leistung von NETWORK errechnet sich aus folgenden Teilvergütungen:

  • der Vergütung für die Anfertigung von Entwürfen
  • der Vergütung für die Herstellung von Reinzeichnungen zuzüglich Neben-/Materiakosten
  • der Vergütung für die Einräumung von Nutzungsrechten

5.2 Für die Berechnung der einzelnen Teilvergütungen sind folgende Faktoren maßgeblich:

  • Art und Umfang der von NETWORK erbrachten Leistung
  • Nutzung (Umfang, Art, Dauer, Gebiet) dieser Leistung durch den Auftraggeber.

5.3 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung. Werden die Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist NETWORK berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

5.4 Ist kein Honorar vereinbart worden, gelten die auf der Website von NETWORK kommunizierten Stundensätze.

5.5 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die NETWORK für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig.

5.6 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar.

5.7 Die Honorare sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teils fällig. Die Rechnungstellung erfolgt über die Hälfte des Gesamtbetrages nach der ersten Präsentation, die zweite Hälfte wird nach Fertigstellung des Auftrags unsererseits fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann NETWORK Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. Erfordert der Auftrag hohe finanzielle Vorleistungen seitens NETWORK, so sind ebenfalls angemessene Abschlagszahlungen zu leisten.

5.8 Die Vergütung für fortlaufende Leistungen stellt NETWORK monatlich in Rechnung.

5.9 NETWORK ist berechtigt, Stundensätze jederzeit nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von 6 Wochen zu erhöhen. Erteilte Angebote behalten 6 Wochen ihre Gültigkeit.

5.10 Bei Zahlungsverzug kann NETWORK mit der zweiten Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem aktuellen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

6. Sonder,- und Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten

6.1 Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Reinzeichnungen, inhaltliche oder gestalterische Änderungen und sonstige Textänderungen sowie andere Zusatzleistungen die nicht ausdrücklich über das Angebot abgedeckt sind werden nach Zeitaufwand / Stundensatz gesondert berechnet.

6.2 Auslagen für die im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehenden technischen Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischen-Reproduktionen und -aufnahmen, Satz, Druck) sind vom Auftraggeber zu erstatten.

6.3 Die Vergabe von kreativen Fremdleistungen (z.B. Fotoaufnahmen, Entwicklungs- und Illustrationsarbeiten) oder die Vergabe von Fremdleistungen im Zug der Nutzungsdurchführung (Lithographie, Druckausführung, Versand) nimmt NETWORK im Namen des Auftraggebers/Verwerters und auf dessen Rechnung vor.

6.4 Soweit NETWORK notwendige Fremdleistungen (wie z.B. Belichtungen, Kurierfahrten) im eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber / Verwerter NETWORK von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

6.5 Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten.

6.6 Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber / Verwerter zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden die Kosten und Spesen berechnet. Abgerechnet werden: eigener Pkw, andere Verkehrsmittel, Übernachtung, Reisespesen zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

7.1 Der Auftraggeber hat NETWORK unaufgefordert alle notwendigen Informationen über die Ziele und Prioritäten in Bezug auf das zu gestaltende Produkt zu erteilen. Zu einer die allgemeine Schlüssigkeit überschreitenden Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ist NETWORK nur insoweit verpflichtet, als eine solche Überprüfungspflicht schriftlich vereinbart wurde.

7.2 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller NETWORK übergebenen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Muster) berechtigt ist. Sollte er nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber NETWORK von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

8. Korrektur, Abnahme und Produktionsüberwachung

8.1 NETWORK ist berechtigt, im Interesse und auf Rechnung des Auftraggebers vor Produktionsbeginn Korrekturmuster erstellen zu lassen.

8.2 Jede Leistungsphase wird gesondert abgenommen. Durch die Abnahme einer Leistungsphase wird deren Ergebnis zur verbindlichen Grundlage der weiteren Leistungen. Die Abnahme gilt als stillschweigend erfolgt, wenn den Leistungen der darauffolgenden Leistungsphase nicht widersprochen wird.

8.3 Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt, oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand, der vom Kunden zu vertreten ist, nicht zustandekommt, gilt die vertragliche Leistung von NETWORK mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen. Davon abgesehen gilt die vertragliche Leistung spätestens 14 Tage nach Übergabe als erbracht, sofern der Kunde keine Nachbesserung fordert.

8.4 Aus Gründen des Geschmacks (Nichtgefallens) kann der Abnahme nicht widersprochen werden.

8.5 Die Produktion wird von NETWORK auf Wunsch überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist NETWORK ermächtigt, erforderliche Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und Weisungen zu erteilen.

9. Inhalte von Internetseiten

9.1 Der Kunde darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Internetseiten nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen.

9.2 NETWORK unterliegt diesbezüglich keiner Überprüfungspflicht. Der Kunde versichert ausdrücklich, dass er keinerlei pornographische oder verfassungsfeindliche Inhalte auf seiner Internetpräsenz veröffentlicht.

9.3 NETWORK übernimmt keine Gewähr für die richtige Wiedergabe der Internetseiten des Kunden in der Internetpräsenz in Bezug auf zukünftige Browser u. Plug-ln Versionen, es sei denn, NETWORK kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn haftet NETWORK nur bei Vorsatz.

10. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr

10.1 An den Arbeiten des Gestalters werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird im Allgemeinen nicht übertragen (s. auch unter 1.1).

10.2 Bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises bleibt das gelieferte Produkt Eigentum von NETWORK. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann NETWORK, unbeschadet sonstiger Rechte, das gelieferte Produkt zur Sicherung seiner Rechte zurücknehmen. Vorher kündigt NETWORK dies dem Kunden an und setzt ihm eine angemessene Nachfrist zur Begleichung der offenen Rechnung.

10.3 NETWORK ist nicht verpflichtet, Daten oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber neben der Herausgabe von produktionsfähigen Daten die Herausgabe von offenen / bearbeitbaren Daten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat NETWORK dem Auftraggeber offene / bearbeitbare Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit unserer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung geändert werden.

11. Gewährleistung und Haftungsbeschränkung

11.1 NETWORK verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. NETWORK haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

11.2 Der Kunde hat eventuell auftretende Mängel stets aussagekräftig zu dokumentieren. Fehler sind schriftlich zu melden. Der Kunde hat NETWORK bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen.

11.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder nicht durch NETWORK durchgeführte Änderungen, Ergänzungen, Nachbesserungsversuche oder sonstige Manipulationen entstehen. NETWORK haftet nicht für Probleme, die durch fehlerhafte oder zukünftige Installationen von serverseitigen Programmen entstehen.

11.4 NETWORK haftet nur für Schäden, die von NETWORK grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. NETWORK haftet für Beratung nur, soweit die Fragestellung im Angebot ausdrücklich aufgeführt ist. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche.

11.5 Soweit NETWORK auf Veranlassung des Auftraggebers / Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet NETWORK nicht für Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer. NETWORK verpflichtet sich, Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet NETWORK für die Erfüllungsgehilfen nicht.

11.6 Eine Haftung für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und sonstigen Arbeiten wird von NETWORK nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.

11.7 Mit der Genehmigung der Arbeiten durch den Auftraggeber / Verwerter übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Für die vom Auftraggeber zur Vervielfältigung freigegebenen Arbeiten entfällt jegliche Haftung für NETWORK.

11.8 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber / Verwerter. Delegiert der Auftraggeber / Verwerter die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an NETWORK, stellt erNETWORK von der Haftung frei. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung von NETWORK nicht ausgeschlossen.

11.9 Die Daten werden bei NETWORK ohne Gewährleistungspflicht für maximal 2 Jahre archiviert.

12. Kündigungsrecht

12.1 Sofern im Einzelfall nicht anders schriftlich vereinbart können beide Parteien bis zur vollständigen Leistungserbringung jederzeit den Vertag kündigen. NETWORK behält sich vor, ein Ausfallhonorar für Vertragsrücktritte / Abbrüche zu berechnen.

12.2 Kündigt der Auftraggeber, so ist NETWORK berechtigt, die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachte Leistung zu verlangen.

12.3 Kündigt der Auftraggeber vor Fertigstellung, so gehen keinerlei Nutzungsrechte auf ihn über. Sämtliche von NETWORK gefertigten ldeenskizzen, Feinentwürfe, Gegenstände, Volumen und sonstigen Modelle sind NETWORK unverzüglich zurückzugeben.

13. Belegexemplare

13.1 Von allen vervielfältigten Werken überlässt der Auftraggeber NETWORK mindestens 5 einwandfreie Belegexemplare. NETWORK darf diese im Rahmen der Eigenwerbung verwenden. NETWORK behält sich das Recht vor, die Gestaltungsarbeit in angemessener Art für Eigenwerbung (auf der Corporate Website, in den eigenen Social Media-Kanälen und in gedruckter Form) zu publizieren, namentlich in Fachartikeln, Büchern, bei Wettbewerben, auf Instagram, facebook, linkedin oder auf der Website www.network.hamburg

Im Impressum muss NETWORK als Urheber des grafischen Konzeptes/Entwurfes/Programmierung erwähnt sein.

14. Referenz

14.1 NETWORK hat das Recht, geleistete Tätigkeiten und erstellte Entwürfe auch nach dem Erwerb von Urheberrechten durch den Kunden ohne besonderes Einverständnis des Kunden als Referenz auf der Internetseite www.network.hamburg aufzuführen und zur Eigenwerbung im Printbereich und auf den eigenen Social Media Kanälen zur Eigenwerbung zu verwenden.

15. Erfüllungsort

15.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Hauptsitz von NETWORK: Hamburg

15.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

16. Änderungen/Ergänzungen

16.1 Änderungen und Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der gegengezeichneten Schriftform.

16.2 Soweit dieser allgemeinen Vertragsgrundlage eine Regelung fehlen sollte, gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und des Geschmacks-mustergesetzes.

16.3 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen oder zu ergänzen, deren wirtschaftlicher und rechtlicher Sinn der mangelhaften Bestimmung möglichst nahe kommt oder die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.